Die Fahrzeuge sind planmäßig wiederkehrend zu untersuchen.“

Ein in der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung einfach formulierter Satz von großer Tragweite. Denn zur planmäßigen Untersuchung gehören nicht nur Zeitfristen, das „Wann“, sondern auch das „Wie“, geregelt in Regelwerken, DIN-Normen u.v.m.

Im Rahmen von technischen Hauptuntersuchung müssen beispielsweise die mechanischen Bauteile einer Bremse demontiert, gereinigt, auf Maßhaltigkeit geprüft und wieder eingebaut werden. Eine Arbeit, die bei gewissenhafter Ausführung eine durchaus längere Zeit in Anspruch nimmt.

Und natürlich ist auch geregelt, „wer“ die Arbeiten ausführen und schlussendlich abnahmen darf.

Vorher – Nachher :