§1 Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner für den Transport von Personen, Gepäck und Tieren auf der Strecke Seligenstadt Mainschleifenbahn – Volkach-Astheim ist der Förderverein Mainschleifenbahn e.V.
Die Fahrten werden durchgeführt durch die Betriebsgesellschaft Mainschleifenbahn mbH, Volkach als Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Diese Beförderungsbedingungen gelten für den Transport von Personen, Gepäck und Tieren in Zügen des Fördervereins Mainschleifenbahn e.V.
Mit dem Erwerb oder der Nutzung eines Fahrausweises sowie mit Betreten des Zuges erkennt der Fahrgast diese Beförderungsbedingungen an.
§2 Beförderung
Es besteht kein Anspruch auf Beförderung und kein Anspruch auf einen Sitzplatz.
Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder werden befördert, sofern die Beschaffenheit und die Auslastung des Fahrzeugs dies zulassen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Zugführer.
Tiere dürfen nur befördert werden, wenn von ihnen keine Gefahr oder Belästigung für andere Fahrgäste ausgeht. Hunde sind an der Leine zu führen; ggf. kann das Tragen eines Maulkorbs angeordnet werden.
§3 Tarif
Es gilt ein eigener Tarif des Fördervereins Mainschleifenbahn e.V. Dieser ist jeweils gültig und einsehbar:
- im Internet unter www.mainschleifenbahn.de/tarife,
- im Zug,
- sowie am Fahrkartenverkaufsstand am Haltepunkt Volkach-Astheim
Eine Anerkennung von Fahrausweisen anderer Tarife oder Verkehrsunternehmen erfolgt nicht.
Fahrkarten sind an Betriebstagen im Zug nach unaufgeforderter Meldung und im Internetverkauf erhältlich. Als unaufgeforderte Meldung gilt die Äußerung der Kaufabsicht und der anschließende Erwerb einer Fahrkarte beim Zugpersonal.
Eine Rückgabe, Erstattung oder Stornierung von Fahrkarten ist ausgeschlossen.
§4 Besondere Bedingungen für den Internetverkauf von Fahrkarten
Reisende haben die Möglichkeit über die Internetseite www.mainschleifenbahn.de/onlinebuchung Fahrkarten im Vorverkauf zu erwerben.
Die über den Internetverkauf erworbenen Fahrkarten sind personen-, tag- und zuggebunden.
Bei Buchung der Fahrkarte wird die Zahlungsfrist mitgeteilt. Gerät der Buchende in Verzug, so wird die Buchung storniert.
Nach Zahlungseingang wird die Fahrkarte per E-Mail an die angegebene Adresse zugesandt.
Die Fahrkarte ist in ausgedruckter Form bei der Kontrolle vorzulegen. Die Fahrkarte gilt nur für in Begleitung der bei der Buchung angegebenen Person. Auf verlangen ist dem Zugpersonal ein amtlicher Lichtbildausweis zum Abgleich vorzulegen.
§4 Ausschluss von der Beförderung
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für andere Fahrgäste darstellen.
Dies gilt insbesondere für Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen oder sich in sonstiger Weise ordnungswidrig verhalten. Das Hausrecht ist dem Zugführer des Zuges übertragen.
§5 Verhalten der Fahrgäste
Den Anweisungen des Betriebspersonals ist stets Folge zu leisten.
Das Betreten von Gleis- und Betriebsanlagen der Bahn – mit Ausnahme der Bahnsteige – ist verboten. Ausnahmen bestimmt ausschließlich der Zugführer.
Das Hinauslehnen aus Fenstern ist nicht gestattet. Es ist verboten, Gegenstände aus dem Zug heraus oder im Zug umherzuwerfen.
Im gesamten Zug sowie auf den Bahnsteigen herrscht Rauchverbot.
Das Ein- und Aussteigen außerhalb der Bahnsteige darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Zugführers und mit größter Vorsicht erfolgen und geschieht auf eigene Gefahr. Bei Fotohalten ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu allen Zügen und Fahrzeugen einzuhalten.
Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung seine Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine Fahrpreiserstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§6 Gewerbliche Bild- und Tonaufnahmen
Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fördervereins Mainschleifenbahn e.V. gestattet.
§7 Haftungsausschluss, Ausschluss von Ersatzansprüchen
Die Haftung für Schäden, die der Fahrgast erleidet, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Abweichungen von Fahrplänen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche. Eine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen wird nicht übernommen.
Bei Ausfall eines Zuges, insbesondere aufgrund von Betriebsstörungen oder Fahrzeugausfall, besteht ausschließlich Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§8 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – [Ort]. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
